
Baubestimmungen
Grundlegende Richtlinien und Normen
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Die Bestimmungen der Bauordnung und der Verordnungen werden in Richtlinien und Normen näher definiert. Diese Vorschriften sind in jedem Bundesland der jeweils gültigen Liste der technischen Baubestimmungen (LTB) zu entnehmen.
Grundlegende Richtlinien in den LTB sind z.B.:
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die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Systemböden (MSysBöR)
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die Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL)
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die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie – M-LüAR)
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die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagenrichtlinie – MLAR)
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die Muster-Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Muster-Kunststofflagerrichtlinie – MKLR)
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die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise – (M-HFHHolzR)
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die Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (M-IndBauRL)
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Die technischen Baubestimmungen gliedern sich an,
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Technische Regeln zu Lastannahmen und Grundlagen der Tragwerksplanung
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Technische Regeln zur Bemessung und zur Ausführung
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Technische Regeln zum Brandschutz
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Technische Regeln zum Wärme- und zum Schallschutz
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Technische Regeln zum Bautenschutz
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Technische Regeln zum Gesundheitsschutz
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Technische Regeln als Planungsgrundlagen
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In der LTB sind nationale und europäische Regeln zusammengefasst. Sind die technischen Baubestimmungen in die aktuelle Liste des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen, spricht man von eingeführten technischen Baubestimmungen. Neben den Titeln der aufgenommenen Baubestimmungen finden sich in dieser Liste zusätzliche Anwendungsbestimmungen und -kommentare, die zu beachten sind. Die Listen können in Details durchaus von Bundesland zu Bundesland abweichen.
Grundlegende Normen für den Brandschutz sind:
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DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
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DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten
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DIN EN 1992-1-1 Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken
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DIN EN 1993-1-1 Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten
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DIN EN 1994-1-1 Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton
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DIN EN 1995-1-1 Eurocode 5 Bemessung und Konstruktion von Holzbauten
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Zu den Normen gehören jeweils die nationalen Anwendungsdokumente (NAD).
Baugenehmigung bzw. Aufstellgenehmigung beantragen:
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LBauO und B-Plan prüfen:
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Klären Sie vor dem Containerkauf, was in Ihrer Region planungsrechtlich erlaubt und ortsüblich ist, welche Verfahren und Genehmigungen vorgeschrieben sind. Neben einer ersten Prüfung der Landesbauordnung und von gegebenenfalls vorhandenen Bebauungsplänen kann eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Gemeinde beziehungsweise Bauaufsicht Klarheit schaffen.
Wichtig: Bauordnungsbehörden geben keine Auskünfte zu anderen Rechtsbereichen wie Natur- und Wasserrecht. Sollte sich ein Sachbearbeiter irren, wird keine Bauordnung
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Wenn erforderlich, Anschluss an die lokale Infrastruktur mit dem zuständigen Erschließungs- beziehungsweise Versorgungsunternehmen klären: Wasser, Abwasser, Energie, Telekommunikation, gegebenenfalls Verkehrsanschluss
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Antrag stellen:
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Den Antrag für die Aufstellung eines Containers kann nur ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser, auch Objektplaner oder Planfertiger genannt, stellen. Dazu zählen nicht nur Architekten und Bauingenieure, sondern auch Handwerksmeister des Bauhauptgewerbes. Je nach Größe der geplanten Anlage muss der Entwurfsverfasser über eine große oder eine kleine Bauvorlageberechtigung verfügen. Erstere gilt für alle Bauwerke, die zweite in der Regel für ein- bis zweigeschossige Wohngebäude und eingeschossige gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebsgebäude 200 m² Bruttogeschossfläche. Auch hier gibt es jedoch Unterschiede zwischen Ländern.
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Für den Antrag benötigen Sie unter anderem in dreifacher Ausfertigung (für Bauaufsichtsbehörde, Bauherr und Gemeinde)
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das ausgefüllte Antragsformular selbst
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eine oder mehrere Bauzeichnungen, in der Regel im Maßstab 1:100, bei kleineren baulichen Anlagen auch im Maßstab 1:50
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einen katasteramtlichen Lageplan, in der Regel eine Auszug aus dem Liegenschaftsregister im Maßstab 1:1000
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eine Baubeschreibung des geplanten Vorhabens
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Berechnungen unter anderem der bebauten Fläche, des umbauten Raumes, der Grund- und gegebenenfalls Geschossflächenanzahl (GRZ/GFZ)
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technische Nachweise zur Standsicherheit (Statik), zum Wärmeschutz und gegebenenfalls zum Schallschutz
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Für den Bauantrag notwendigen Angaben.
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eine Betriebsbeschreibung, falls es sich um eine gewerbliche Bauvorhaben handelt, beispielsweise die Errichtung eines Büros oder einer Lagerhalle aus Containermodulen
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wenn erforderlich, einen Entwässerungsplan mit der zeichnerischen Darstellung der Abwasserbeseitigung für Regen- und Schmutzwasser und/oder technische Angaben und Nachweise zu Beheizung, Lüftung und Brandschutz
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Ist Ihre Genehmigung erteilt, so können Sie Ihren Container liefern und gegebenenfalls montieren und anschließen lassen.
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Hier finden Sie PDF, Bauanträge und weitere Dokumente